Eine Unfallversicherung hat eine große Bedeutung zur Absicherung von Angehörigen oder bei Selbstständigen und Rentner, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Auch wenn bei Vorerkrankungen weder eine Berufs- noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, bildet die Unfallversicherung wenigstens eine Minimum-Absicherung.
Per Definition ist ein Unfall ein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, aus dem unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung resultiert“.
Danach wäre beispielsweise ein Sturz vom Fahrrad ohne Fremdeinwirkung oder Hindernis im Weg kein Unfall, genau wie jemand einen anderen Menschen aus einer Gefahrensituation rettet und sich dabei selbst verletzt (nicht unfreiwillig).
Entsprechende Definitionserweiterungen spielen eine große Rolle, um eine möglichst umfängliche Deckung zu erzielen.
Eine Entschädigung erfolgt auf Grundlage einer Gliedertaxe, die mit einer so genannten Progression ins Verhältnis gesetzt wird.
So bezahlt eine Versicherung beispielsweise bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 350% beim Verlust eines Daumens (20% Invalidität) einmalig 70.000,- Euro. Weitere Leistungen wie eine erweiterte Gliedertaxe, Leistung für kosmetische Operationen oder eine laufende Invalidenrente sind empfehlenswert.
Schon für sehr geringe Beiträge ist hier eine gute Absicherung möglich.