Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Entgeltumwandlung und/oder Leistungen des Arbeitgebers.

Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, so dass darauf bis zu einer Höhe von 2.975,- Euro (Ost: 2.660,-) pro Jahr weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

Auch der Arbeitgeber profitiert durch die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge.

Es gibt verschiedene Formen der Betrieblichen Altersvorsorge, wobei besonders die Direktversicherung zu nennen ist.

Auch für Geringverdiener gibt es in Form der Minijob-Rente attraktive Angebote.