Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor Regreßansprüchen aus Haftpflichtschäden, die durch z.B. durch falsche Beratung, versäumte Fristen oder Planungsfehler zu Vermögensschäden beim Kunden geführt haben. Eine Variante bildet die D&O-Versicherung zur Absicherung von Managern, Vorständen und von Aufsichtsräten.
Die betriebliche Haftpflichtversicherung schützt das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor Regreßansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die beispielsweise ein Handwerksbetrieb durch die Arbeit beim Kunden am Inventar dort verursacht hat.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt neben Vermögensschäden auch Personen- und Sachschäden ab und betrifft besonders beratende Berufe wie Anwälte, Steuerberater, Notare, IT-Berater oder Werbeagenduren.