Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Statistisch wird etwa jeder dritte Arbeitnehmer schon vor Beginn der     Altersrente berufsunfähig. Für diesen Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Form zur Absicherung der Arbeitskraft.  Sobald der ausgeübte Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeübt werden kann, wird – entweder vorübergehend oder dauerhaft – eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente bezahlt.

Bei der Auswahl der Versicherung spielt vor allem die exakte Formulierung des Bedingungswerks eine große Rolle, beispielsweise der genaue Wortlaut des Verzichts auf eine abstrakte Verweisung

Die wichtigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:

1) Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen (z.B. Burnout-Syndrom) 42%

2) Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates 17 %

3) Krebserkrankungen 14%

4) Unfälle 10%

5) Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems 8%

In vielen Fällen wird zur Berufsunfähigkeit auch eine Pflegebedürftigkeit mit abgesichert. Für Menschen in Risikoberufen oder mit Vorerkrankungen ist eine BU-Versicherung mit angemessener Rentenhöhe leider kaum zu bekommen oder viel zu teuer geworden.

Wichtig ist es eine ausreichende Höhe der BU-Rente zu vereinbaren. Im Durchschnitt aller BU-Verträge liegt die vereinbarte Rente nur bei monatlich 771,- Euro und übersteigt oft nicht einmal Sozialhilfeniveau. Sinnvoll wäre eine Absicherung von 80% bis 100% des letzten Nettogehalts. Allerdings ist der Versicherungsbeitrag oft kaum noch bezahlbar.

Als Ausweg gibt es verschiedene Alternativen:

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezahlt für den Fall, dass sie zu weniger als 50% irgend einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Die Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung reicht mit einer Durchschnittsrente von 699,- Euro pro Monat kaum aus. Nach 1960 Geborene haben gar keinen Anspruch. Sie zahlt erst wenn der Betroffene nur noch weniger als drei Stunden täglich seiner Arbeit nachgehen kann.  der Im Gegensatz zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit können sie hier auf jeden beliebigen Beruf verwiesen werden, unabhängig von finanziellen Einbußen und davon ob sie überhaupt eine Stelle erhalten. Dafür kosten die Beiträge nur etwa die Hälfte einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dread-Disease-Versicherung oder Versicherung der Grundfähigkeiten

Bei diesem Modell wird bei der Diagnose von fest definierten Krankheiten eine Rente oder ein Einmalbetrag bezahlt. Allerdings können viele Hauptursachen wie Psychische Erkrankungen oder Rückenleiden nicht versichert werden.

Unfallversicherung

 Die geringste Absicherung bildet die Unfallversicherung, nur gut 10 % einer Berufsunfähigkeit sind durch Unfälle verursacht. Sie bildet allerdings eine gute Ergänzung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Schon mit sehr geringen Beiträgen ist eine gute Absicherung möglich.