Wenn sie wollen dass die Energiewende erfolgreich wird können sie selbst etwas unternehmen.
Die Hälfte der Investitionen im Bereich der Regenerativen Energien ist durch Privatpersonen oder Bürgerbeteiligungsmodelle umgesetzt worden. Zum Vergleich liegt der Anteil der vier großen Energieversorger gerade einmal bei 7%.
Im Bereich der Erneuerbaren Energien waren 2017 über 300.000 Menschen beschäftigt. Zum Vergleich: Im Braunkohlesektor waren es rund 21.000 Menschen.
Ich biete verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für Einmalanlagen an. Schwerpunkte sind die Bereiche Erneuerbare Energien aus Wind, Wasser, Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung. Dazu kommen soziale Investments in Pflegeheime, Kindertagesstätten sowie alternative und integrative Wohnformen.
Die angebotenen Anlagemodelle werden von mir sorgfältig geprüft bevor ich sie meinen Kunden anbiete.
Trotz genauer Prüfung der Angebote handelt es sich bei den Angeboten um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechendem Verlustrisiko bis hin zum vollen eingesetzten Kapital.
Die großen Vorteile so genannter „Alternativer Investmentfonds“ nach dem Kapitalanlagegesetz sind fehlende Kursschwankungen, das klar definierte Investment sowie die Rechtsstellung der Anleger als Eigentümer. Aus Gründen des Anlegerschutzes bevorzuge ich dabei Kommanditbeteiligungen, so genannte „AIF“ nach dem Kapitalanlagegesetz. Sie bieten z.B. durch den unabhängigen Treuhänder, die jährlichen Prüfungen sowie der hohen Eigenkapitalquote von mindestens 40% zusätzliche Sicherheiten.
Darüber hinaus gibt es auch weiterhin so genannte „operativ tätige Kommanditgesellschaften“ nach dem Vermögensanlagengesetz.
Ergänzend biete ich auch weitere Anlageformen wie z.B. Genussrechte, Stille Beteiligungen, Genossenschaftsanteile oder Nachrangdarlehen an.
Die wirtschaftliche Grundlage bei Ökostrom-Projekten bildet hierbei die festgelegte Einspeisevergütung nach dem EEG oder eine vergleichbare Regelung im europäischen Ausland. Bei Sozialimmobilien ist die seriöse Kalkulation von Mieteinnahmen und Kosten sowie die dauerhafte Vermietbarkeit entscheidend.
Beteiligungen werden in verschiedene Risikoklassen eingestuft, von 1 (Risikoarm) bis 7 (sehr hohes Risiko)