Vermögenswirksame Leistungen

Es handelt sich um freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers zur Unterstützung des Vermögensaufbaus. Die VL sind über Tarifverträge oder im Arbeitsvertrag geregelt.

 

Auf die Verträge wird 6 Jahre lang ein Betrag von monaltich 25,- bis 78,- Euro einbezahlt, nach einem weiteren Jahr Wartezeit kann das Guthaben ausbezahlt werden.

 

Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Vertrags (z.B. Bausparvertrag) gibt es einen Anspruch auf 9% Arbeitnehmersparzulage auf die einbezahlten Beträge(maximal 470,- Euro pro Jahr). Die Einkommensgrenze von 17.900,- Euro bei Singles bzw. 35.800,- Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern darf dabei nicht überschritten werden.

 

Bei anderen Anlageformen wie z.B. Sparplänen in Aktienfonds liegt die Förderquote bei 20% für maximal 400,- Euro. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000,- bzw. 40.000,- Euro im Jahr.

 

Auch Sparpläne auf Genossenschaftsanteile sind möglich.