Auslandsversicherungen werden oft bei Buchung der Reise mit angeboten. Allerdings sind diese Angebote oft teuer oder bieten schlechte Bedingungen. Eine unabhängige Beratung macht Sinn.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Reisen innerhalb Europas für maximal 6 Wochen im Jahr ab. Eine Auslands-Reisekrankenversicherung deckt die Kosten für einen Klinikaufenthalt, ärztliche Behandlung und Medikamente ab, die nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erstattet werden. Auch einen Krankentransport nach Hause sollte die Zusatzversicherung mit abdecken.
Für längerfristige Aufenthalte für Studenten, Austausch- oder Sprachschüler, Au-Pairs oder Erntehelfer sind spezielle Absicherung sinnvoll und z.B. für eine Visums-Erteilung auch notwendig.
Für die Absicherung von Arbeitnehmern im Ausland ist gemäß SGB der Arbeitgeber verantwortlich.
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung übernimmt die Stornokosten einer Reise vor Antritt bzw. während der Reise, z.B. beim Tod eines nahen Angehörigen oder einer unerwarteten schweren Erkrankung des Versicherten.
Wenig empfehlenswert ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Durch die Versicherungsklauseln dürfen sie das Gepäck praktisch nie aus den Augen lassen um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Im Hotelzimmer sind Gepäck und Wertsachen im Rahmen einer guten Hausratversicherung kostenfrei mit versichert.