Gesetzliche Pflegeversicherung und Private Pflegezusatzversicherung

Aktuell sind 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird sich diese Zahl in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Besonders ab dem 80. Lebensjahr nimmt das Pflegerisiko stark zu.

Bei Männern liegt das Risiko einer späteren Pflegebedürftigkeit bei 50%, bei Frauen sogar bei 75%.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt. Allerdings deckt sie nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Unterschieden wird die häusliche Pflege durch Angehörige oder durch Fachpersonal und die stationäre Pflege.

Eine Zahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung erfolgt erst nach der Einstufung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Seit 2017 werden die bisher drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Beim Pflegegrad 2 (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) zahlt die Pflegekasse 316,- Euro Pflegetagegeld oder 689,- Euro Pflegesachleistungen. Bei vollstationärer Pflege steigt der Betrag auf 1.262,- Euro pro Monat.

Beim Pflegegrad 3 (Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) wird ein Pflegegeld von 545,- Euro bezahlt bzw. Pflegesachleistungen von 1.298,- Euro. Bei vollstationärer Pflege steigt der Betrag auf 1.775,- Euro.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt also nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.

Eine häusliche Vollpflegekraft kostet monatlich mindestens 3.000,- Euro. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz liegen zwischen 3.500,- und 4.500,- Euro im Monat.

Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von gut acht Jahren und einem monatlich Fehlbetrag von 2.000,- Euro ergäbe sich so ein Fehlbetrag von 192.000,- Euro. Um die fehlenden Beträge auszugleichen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • durch die laufenden Renten und Pensionen
  • Alle weiteren Einkünfte z.B. Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen
  • durch bestehendes Vermögen

Sollten Einnahmen und Vermögen nicht mehr ausreichen springt erst einmal das Sozialamt ein. Allerdings sucht es dann nach Angehörgen und verlangt die Erstattung der Kosten.

Aus diesem Grund empfehle ich ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Pflegezusatzversicherung abzuschliessen.

Beim  Abschluss in jungen Jahren lässt sich das Pflegerisiko preiswert versichern. Aber auch noch in höherem Alter ist eine Versicherung möglich.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung, den verschiedenen Formen der privaten Zusatzversicherung sowie ein konkretes Angebot sende ich gerne zu.